Urlaubsgarantie
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in der letztgültigen Fassung, sowie die ergänzenden Reise- und Eventinformationen für LARS – die Lehrabschlussreise als wesentliche Vertragsbestandteile.
Hinweis gemäß § 7 Reisebürosicherungsverordnung (RSV):
Die Splashline Event- und Vermarktungs GmbH ist unter der Eintragungsnummer 2005/0005 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft registriert.
Wir haben bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, eine Insolvenzversicherung unter der Polizzen-Nr. 2132/000979-4 abgeschlossen. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor Ende der geplanten Reise. Die Höhe der Annahme von Kundengeldern als Anzahlung beträgt maximal 20 % des Reisepreises.
Kundengelder als Anzahlung oder als Restzahlung in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises dürfen nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden und nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt übernommen werden.
Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz des Reiseveranstalters beim Abwickler call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel. +43/ (0)1/ 316 70 – 895, Fax. +43/ (0)1/ 316 70 – 70895, E-Mail splashline@call-us.com anzumelden. Die Haftung der UNIQA Österreich Versicherungen AG ist im Schadensfall auf die für den Reiseveranstalter ermittelte Versicherungssumme begrenzt. Übersteigen die Erstattungsforderungen die Versicherungssumme, erfolgen Zahlungen nur anteilig.