Rechtliche Informationen
Für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 500 Personen pro Woche.
Wir weisen auf das Rücktrittsrecht nach §3 KSchG hin:
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er gemäß §3 KSchG von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Der Rücktritt kann vom Verbraucher binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. der Warenlieferung gegenüber der SPLASHLINE Travel und Event GmbH Knöllgasse 15, 1100 Wien (Telefon: +43 1 504 68 68 60, Fax: +43 1 504 68 68 – 68, E-Mail: office@splashline.at) erklärt werden. Gemäß §4 KSchG werden dem Verbraucher nach einem Rücktritt alle empfangenen Leistungen rückerstattet.
Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. wurde den gesetzlichen Informationspflichten nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate und 14 Tage ab Vertragsabschluss bzw. Warenlieferung. Wurde die Urkundenausfolgung bzw. die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachgeholt, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde bzw. die Information erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.“
Hinweis gemäß $ 7 Reisebürosicherungsverordnung (RSV, Stand August 2017):
Die Splashline Travel und Event GmbH ist unter der Eintragungsnummer 2005/0005 im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten registriert. Wir haben bei UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21, 1029 Wien, eine Insolvenzversicherung unter der Polizzen-Nr. 2132/000979-4 abgeschlossen. Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor Ende der geplanten Reise. Die Höhe der Annahme von Kundengeldern als Anzahlung beträgt maximal 20 % des Reisepreises. Kundengelder als Anzahlung oder als Restzahlung in Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises dürfen nur Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden und nicht früher als zwanzig Tage vor Reiseantritt übernommen werden. Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz des Reiseveranstalters beim Abwickler call us Assistance International GmbH, Waschhausgasse 2, 1020 Wien, Tel. +43/ (0)1/ 316 70 – 895, Fax. +43/ (0)1/ 316 70 – 70895, E-Mail splashline@callus.com anzumelden. Die Haftung der UNIQA Österreich Versicherungen AG ist im Schadensfall auf die für den Reiseveranstalter ermittelte Versicherungssumme begrenzt. Übersteigen die Erstattungsforderungen die Versicherungssumme, erfolgen Zahlungen nur anteilig.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Event-Fotos in der vorliegenden Ausschreibung um Fotos von Summer Splash oder früheren Splashline Veranstaltungen handelt und die darauf gezeigten und beschriebenen Aktivitäten und Programmpunkte nicht automatisch bei LARS 2019 angeboten werden müssen, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Gespräche mit Sponsoren und Partner abgeschlossen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den angeführten Bildern und Informationen um eine beispielhafte Darstellung des Gesamtkonzeptes der Eventabschlussreise LARS handelt. Änderungen von Aktivitäten und Leistungen sind je nach Sponsorenkooperationen und Vereinbarungen mit den Leistungsträgern möglich und vorbehalten. Stand: März 2019